RAV Stellenmeldepflicht

Die RAV Stellenmeldepflicht in der Schweiz erfordert die Meldung offener Stellen bei hoher Arbeitslosigkeit an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren. Was umfasst dies, und welche Tipps und Tricks gibt es?
Symbolbild für RAV Stellenmeldepflicht

RAV Stellenmeldepflicht: Grundlagen

Die Schweiz führte 2018 die Stellenmeldepflicht ein, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Diese Pflicht zielt darauf ab, Arbeitslosen eine bessere Chance auf schnelle Beschäftigung zu bieten, indem Arbeitgeber*innen offene Stellen zuerst den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Diese Regelung betrifft bestimmte Berufsgruppen und spielt eine wichtige Rolle in der Schweizer Arbeitsmarktpolitik.

Die wichtigsten Punkte der RAV Stellenmeldepflicht

Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufe, in denen die Arbeitslosigkeit schweizweit mindestens 5% beträgt. Eine aktuelle Liste dieser Berufe wird jährlich veröffentlicht und angepasst.

Arbeitgeber*innen müssen offene Stellen in den meldepflichtigen Berufen zuerst dem RAV melden. Dabei ist ein detailliertes Anforderungsprofil erforderlich.

Nach der Meldung an das RAV haben die Arbeitslosen, die bei den RAV registriert sind, fünf Arbeitstage Exklusivzugriff auf die gemeldeten Stellen, bevor diese öffentlich ausgeschrieben werden dürfen.

Die Meldepflicht entfällt, wenn:

  • die Stelle mit einer Person besetzt wird, die seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen arbeitet
  • eine Stelle durch Angehörige eines zeichnungsberechtigten Mitarbeiters des Unternehmens besetzt wird
  • die Anstellung maximal 14 Kalendertage dauert
  • der Arbeitgeber selbst Stellensuchende findet und anstellt, deren Profile auf arbeit.swiss veröffentlicht sind

Innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Meldung der Stelle werden Sie vom RAV über passende Dossiers von Stellensuchenden informiert.

Als Arbeitgeber*in prüfen Sie die vom RAV übermittelten Dossiers und teilen diesem mit, welche Kandidatinnen Sie als geeignet erachten und zu einem Bewerbungsgespräch oder einer Eignungsabklärung eingeladen haben. Zudem geben Sie Rückmeldung, ob Sie einen der Kandidatinnen eingestellt haben.

Verstösse gegen die Meldepflicht können Sanktionen und Bussen nach sich ziehen.

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Tipps und Tricks

Frühzeitige Planung: Planen Sie Ihre Stellenbesetzungen frühzeitig, um die RAV Stellenmeldepflicht einhalten zu können. Dies vermeidet Verzögerungen und mögliche Sanktionen.

Aktuelle Informationen: Halten Sie sich stets über die aktuelle Liste der meldepflichtigen Berufe informiert. Die Liste wird jährlich aktualisiert und kann sich ändern.

Effiziente Kommunikation mit dem RAV: Stellen Sie sicher, dass Ihre HR-Abteilung effektiv mit den RAV kommuniziert. Nutzen Sie die Online-Plattformen und digitalen Tools, die das RAV zur Verfügung stellt, um Meldungen schnell und unkompliziert durchzuführen.

Interne Prozesse anpassen: Passen Sie Ihre internen HR-Prozesse an die Meldepflicht an. Dies beinhaltet die Schulung Ihrer HR-Mitarbeiter*innen sowie die Anpassung von Stellenanzeigen und internen Abläufen.

Dokumentation und Nachverfolgung: Dokumentieren Sie alle Meldungen und die Kommunikation mit dem RAV sorgfältig. Eine gute Nachverfolgung hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und im Falle einer Überprüfung nachweisen zu können, dass Sie alle Anforderungen erfüllt haben.

Flexibilität bei der Besetzung: Seien Sie flexibel und offen für Bewerbungen von arbeitslosen Kandidat*innen, die durch das RAV vermittelt werden. Nutzen Sie die fünf Tage Exklusivfrist, um potenzielle Bewerber*innen kennenzulernen.

Fazit RAV Stellenmeldepflicht

Die Stellenmeldepflicht ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Arbeitslosen in der Schweiz. Durch die Einhaltung dieser Pflicht und eine effiziente Zusammenarbeit mit den RAV können Arbeitgeber*innen nicht nur rechtliche Anforderungen erfüllen, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Arbeitsmarktintegration leisten. Eine sorgfältige Planung und Anpassung der internen Prozesse sind dabei entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung.

Fragen & Antworten: RAV Stellenmeldepflicht

Die Stellenmeldepflicht verpflichtet Arbeitgebende, offene Stellen in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit dem RAV zu melden, bevor sie öffentlich ausgeschrieben werden.

Ziel ist die Förderung inländischer Arbeitskräfte, indem registrierten Arbeitssuchenden ein Bewerbungsvorrang eingeräumt wird.

Die Stelle wird dem RAV gemeldet, danach gilt eine Sperrfrist von fünf Tagen. Innerhalb von drei Tagen stellt das RAV passende Kandidat*innen vor.

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Raphael Mösch

CEO

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Im Einsatz bei 300+ innovativen Firmen:

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