Benutzerrechte und -Rollen
Langfristig erfolgversprechender ist, wenn Vorgesetzte und Mitarbeiter in den Rekrutierungsprozess eingebunden sind. Jedoch müssen Sie sicherstellen, dass der Datenschutz eingehalten ist und die Personalabteilung Ihre Vorgesetzten bei der Personalbeschaffung entlastet. Die Vorgesetzten müssen sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Das klingt nach einem Widerspruch, ist es aber nicht. Dualoo löst dies mit ausgeklügelten Benutzerrechte.
Die Benutzerrechte sind in drei Rollen unterteilt:
Bewertende Person: Vorgesetzte und Mitarbeiter können gezielt zu Bewertungen durch Recruiter eingeladen werden. Bewerter brauchen keine Schulung, da Dualoo ihnen im richtigen Moment einen Link zu einem Bewertungsbogen sendet, der intuitiv ausgefüllt werden kann.
Recruiter: kann die Personaldossiers sehen von den Stellen, welche dieser rekrutiert und berechtigt ist.
Administratoren: kann Einstellungen bearbeiten
Dossier Anonymisierung & E-Mail Archivierung
Laut dem DSG (CH) und DSGVO (EU) ist das Recht auf Vergessen auch bei der Personalbeschaffung relevant. Das bedeutet, dass Bewerber, die sich 6 Monate nach einer Absage erneut bewerben, eine neue Chance erhalten sollten, ohne die Ergebnisse des ersten Einstellungsverfahrens zu berücksichtigen. Aber auch nach dieser Zeit muss es möglich sein Auswertungen über den Bewerbungsprozess durchzuführen. So können Sie feststellen, wie der der Rekrutierungsprozess bei der nächsten Stellenausschreibung optimiert werden kann.
6 Monate nach der Absage anonymisiert Dualoo die Dossiers automatisch. So bleiben die Daten für Auswertungen im System. Es ist jedoch nicht mehr möglich, Rückschlüsse auf die Bewerber zu ziehen. Gleichzeitig wird die E-Mail Archivierung durchgeführt.
DSGVO & DSG konformer Datenschutz
Die DSGVO hat erhebliche Auswirkungen auf die Personalbeschaffung. Es definiert besonders schützenswerten Daten und enthält das Recht auf Vergessen sowie Regelungen, welche das Active Sourcing und die Online Bewerbung betreffen. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zu einer hohen Strafe von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes führen, falls dieser höher ist. Klar, wo kein Kläger da kein Richter, aber falls dieser Fall eintritt, kann es sehr schmerzhaft werden.
Die Funktionen in Dualoo sind DSGVO (EU) und DSG (CH)-konform entwickelt. Das bedeutet, dass unsere Funktionen innerhalb der DSGVO/DSG-Gesetzgebung angesiedelt sind. Natürlich kann ein Rechtsfall immer durch ungeschulte Mitarbeiter in der Personalabteilung entstehen, aber in der Regel gewährleistet der Einsatz von Dualoo einen DSGVO/DSG-konformen Rekrutierungsprozess.