E-Recruiting datenschutzkonform – mit Dualoo
Sie wollen ein benutzerfreundliches und einfaches Bewerbermanagement um Ihre offene Stellen auszuschreiben? Zugleich wollen Sie Ihre ganze Personalrekrutierung datenschutzkonform handeln? Mit Dualoo gelingt Ihnen Beides spielend.
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Welche Gesetze gilt es einzuhalten?
Bei Bewerbungsunterlagen handelt es sich um besonders schützenswerte Daten. Daher gilt es ein besonders Augenmerk auf die Einhaltung des Datenschutzes zu legen und zu wissen, welche Gesetze eingehalten werden müssen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Das Gesetz regelt die Verarbeitung von Personenbezogenen Daten aber auch den Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union. Da die meisten Unternehmen in der Schweiz über Schnittstellen zur EU verfügen, sind auch diese Unternehmen betroffen. Es kann beispielsweise kaum sichergestellt werden, dass auf eine freie Stelle in einem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, keine Bewerbungen von Personen aus dem EU-Raum eingehen können.
Das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) wird zur Zeit revidiert und es ist zu erwarten, dass das revidierte DSG der DSGVO ähnlich sein wird, damit weiterhin Datentransfers zwischen der Schweiz und der EU unkompliziert möglich sind.
Recht auf vergessen
Mit der DSGVO wurde auch das Recht auf Vergessen im Bereich der Personalsuche definiert. Es bedeutet, dass Bewerbende 6 Monate nach dem Erhalt einer Absage, eine neue Chance erhalten sollen. Es dürfen also keinerlei Erkenntnisse aus einem früheren Rekrutierungsprozess berücksichtigt werden. Damit dennoch sichergestellt werden kann, dass gewisse Auswertungen im Bereich der Personalrekrutierung gemacht werden können, müssen alle Daten anonymisiert werden.
Diese Anonymisierung oder Löschung der Daten ist ohne Software-Lösung fast unmöglich umzusetzen wenn zur Übersicht Excel-Listen der Bewerbenden geführt werden, oder Bewerbungsdossiers per E-Mail oder Kopien von Papierbewerbungen intern weitergeleitet werden.
Checkliste E-Recruiting Software
Wenn Sie eine E-Recruiting Software oder ein Bewerbermanagement System evaluieren, dann prüfen Sie neben den funktionalen Anforderungen auch die rechtlichen sowie firmenspezifischen Anforderungen. Im rechtlichen Sinne ist der Softwareanbieter ein Auftragsdatenverarbeiter, was in einem Vertrag festgehalten werden muss.
Nachfolgende Punkte sollten in Ihre Evaluation einfliessen:
- Datenspeicherung in der Schweiz (Schweizer Hosting) mit ISO 27001 Zertifizierung
- Vertrag als Auftragsdatenverarbeiter
- DSG & DSGVO konforme Datenschutz und Nutzungsbedingungen
- Technische und Organisatorische Massnahmen (TOM)
- Zugriffskontrolle (Berechtigungen in der Software)
- End zu End Verschlüsselung
- Sicherheits-Backups