E-Recruiting datenschutzkonform
Von der Informationspflicht bei der Bewerbung, über die sichere Datenbearbeitung bis hin zur Anonymisierung der abgesagten Dossiers gibt es während des Rekrutierungsprozesses datenschutzrechtliche Pflichten.
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Welche Gesetze gilt es einzuhalten?
Das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) wurde per 1. September 2023 revidiert und gilt für die Bearbeitung von Personendaten natürlicher Personen.
In der EU ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) seit 25. Mai 2018 in Kraft. Das Gesetz regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, aber auch den Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union. Da die meisten Unternehmen in der Schweiz über Schnittstellen zur EU verfügen, können auch diese Unternehmen betroffen sein.
Einflüsse auf die Rekrutierung
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über den Einfluss des Schweizerischen DSG anhand des Rekrutierungsprozesses.
Planung
Bereits bei der Planung des Rekrutierungsprozesses beginnen die datenschutzrelevanten Verpflichtungen.
Bewerbung
Bei der Bewerbung bzw. dem Bewerbungseingang sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
Bearbeitung
Während der Bearbeitung von Dossiers spielen folgende Grundsätze eine wichtige Rolle:
Datenaufbewahrung
Bei der Aufbewahrung der Daten kommt DSG Art. 6 Abs. 4 zum Zug, welcher besagt: „Sie [Pesonendaten] werden vernichtet oder anonymisiert, sobald sie zum Zweck der Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind.“
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Ob Informationspflicht, automatische Anonymisierung, Rollenvergabe oder technische und organisatorische Massnahmen – mit Dualoo erleichtern Sie sich die datenschutzkonforme Rekrutierung.
Wenn Sie eine E-Recruiting Software oder ein Bewerbermanagement System evaluieren, dann prüfen Sie neben den funktionalen Anforderungen auch die rechtlichen sowie firmenspezifischen Anforderungen.
Dualoo erfüllt zudem folgende weitere wichtige und datenschutzrelevante Punkte: